Angermünde
Fr, 03.09.2010 | 02:04 Uhr
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Dieser Auftrag gilt als Festauftrag. Sind bestimmte Ausstrahlungszeiten gewünscht und sind diese durch den Sender nicht realisierbar, so erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Auftragsdatum eine erneute Absprache der Ausstrahlungszeiten. Hierüber erfolgt schriftliche Bestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Die Sende-, Studiotechnik und Werbe GmbH Angermünde (SSW) behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die SSW vor, Werbebeiträge wegen ihres Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ansprüche des Kunden können sich hieraus nur im Hinblick auf Rückzahlung bereits gezahlter Einschaltungen ergeben, soweit diese noch nicht gesendet sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Werbesendung etwa durch höhere Gewalt, Streik oder ähnliche Vorkommnisse wird versucht, die Sendung zu einem anderen Zeitpunkt auszustrahlen, nachdem der Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde. Bei Unmöglichkeit hat der Auftraggeber keine über die Rückzahlung des Werbeentgeldes oder Vertragsrücktritt hinausgehende Ansprüche.
- Kosten für Sonderwünsche in der Gestaltung oder für Änderungen von bereits bestehenden Werbebeiträgen trägt der Auftraggeber. Bildsequenzen , Musik, etwaige Geräuschkulissen usw. werden, soweit sie Bestandteil der Werbebeiträge sind, in die Ausstrahlungszeit mit eingerechnet. Im Zusammenhang mit Werbeschaltungen evtl. anfallende GEMA-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch die SSW. Sie können auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Genehmigte Verbundwerbungen unterliegen Sondervereinbarungen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
- Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Werbeschaltungen und stellt die SSW ausdrücklich von Ansprüchen Dritter, insbesondere in urheberrechtlichen und Wettbewerbsfragen, frei. Bei von der SSW für den Kunden produzierten Werbebeiträgen verbleibt das Urheber- und Senderecht bei dieser.
- Bei fernmündlichen oder fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übertragungsfehler.
- Liefert der Auftraggeber auf Bild-, Ton- oder Datenträger an, so verpflichtet er sich, diese rechtzeitig vor Annahmeschluss, grundsätzlich 7 Tage vor dem Sendetermin, der SSW zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, so berührt das nicht die Zahlungsverpflichtung.
- Zahlungsbedingungen: Es werden Monatsabrechnungen im voraus erstellt, die spätestens innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig sind. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet seinerseits für den entstandenen Schaden.
- Die SSW haftet - außer bei zugesicherten Eigenschaften - nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrer Repräsentanten und Vertreter.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwedt.
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