Gut versorgt
Auch in den Ferien sollen Hund, Katze oder andere Heim- und Haustiere gut versorgt sein. „Alle reisewilligen Tierhalter sollten rechtzeitig für eine geeignete Unterbringung der Tiere sorgen. Ferien dürfen kein Grund dafür sein, Haustiere auszusetzen und sich so seiner Halter- und Betreuungspflicht zu entziehen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Dies sei nach dem Tierschutzgesetz verboten und könne mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Empfehlenswert ist die Unterbringung bei Freunden oder Bekannten, die den Tieren durch wiederholte Begegnung bereits vertraut sind. Eine andere Möglichkeit bietet sich mit der Unterbringung und Betreuung in einem Tierheim oder in einer Tierpension an.
Quelle: tval |