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Abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlstruhe hat heute die Klagen von zwei Gemeinden in Brandenburg gegen die Gewerbesteuer zurückgewiesen. Die Richter entschieden, dass der Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht gegen die Verfassung verstoße und mit der Finanzautonomie der Kommunen vereinbar sei. Die klagenden Gemeinden wollten die Möglichkeit erstreiten, niedrigere Hebesätze zu bestimmen oder gar keine Gewerbesteuer zu erheben, um so leichter Investoren anzulocken. Es klagten Beiersdorf - Freudenberg in Märkisch-Oderland und laut rbb-online eine Gemeinde im Barnim, die nicht genannt werden will. 

  

Quelle: tval

 
 
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