Angermünde
Sa, 31.07.2010 | 14:16 Uhr
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Stichwahl

Für die Stichwahl am 14. März gibt es keine neue Wahlberechtigung. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Wer für den 28. Februar Briefwahlunterlagen beantragt hatte, bekommt diese automatisch zugesandt. Ausschlaggebend dafür, ob am 14. März auch ein Landrat gewählt wird, ist die Wahlbeteiligung. Erreicht der Wahlgewinner nicht den geforderten Stimmenanteil von 15 Prozent der Wahlberechtigten- das sind etwa 16. 400 Stimmen – fällt die Landratswahl wieder an den Kreistag zurück.

  

Quelle: tval

 
 
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